Zentrum für Sozialpädiatrie und Frühförderung Trier
Unser Angebot:
Welche Hilfen bieten wir an?
1. Diagnostik
Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen sowie psychologische Untersuchung sind die Grundlagen unserer Betreuung:
- Entwicklungsneurologische Untersuchung
- Psychologische Entwicklungs-/Leistungs- und Persönlichkeitsuntersuchung
- Verhaltensbeobachtung /-analyse
- EEG
- Hörtests, Sehtests
- Ultraschalluntersuchungen
Die Untersuchungsergebnisse werden durch Befunderhebungen anderer Berufsgruppen ergänzt und in einem
Therapie-/Förderplan zusammengefasst.
2. Behandlungen
Wir bieten folgende Therapien/Fördermaßnahmen an:
Ärztliche und medizinisch-therapeutische Maßnahmen:
- Medikamentöse Therapie bei ADS/ADHS, bei Epilepsie, bei Autismus
- Spezialambulanzen: Spina-bifida-Ambulanz, Cerebralparese-Ambulanz, Ambulanz für
frühkindliche Entwicklungsstörungen (siehe Links)
- Hilfsmittelsprechstunde für bewegungsgestörte Kinder
- Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (Vojta, Bobath,
Castillo Morales, Craniosacral)
- Ergotherapie mit sensorischer Integrationstherapie
- Logopädie, Sprachtherapie, auditive Wahrnehmungsförderung
- Multidisziplinär geführte Therapiegruppen mit Anteilen aus der Psychomotorik
- Anbahnung und Begleitung der Transition (Überleitung) von Jugendlichen mit
geistiger Behinderung und/oder komplexen Mehrfachbehinderung in unser MZEB
Pädagogisch-psychologische Maßnahmen:
- Allgemeine pädagogische Entwicklungsförderung
- Heilpädagogische Übungsbehandlung
- Pädagogisch indizierte Psychomotorikgruppen
- Verhaltens- und Selbstinstruktionsgruppen
- Musiktherapeutisch-rhythmische Gruppen
- Elterngesprächskreise
Sie können als Einzel- oder Gruppenbehandlung angeboten werden. In begründeten
Fällen können einzelne Hilfen auch mobilambulant (Hausfrühförderung) angeboten werden.
3. Beratung
Wir bieten folgende Therapien/Fördermaßnahmen an:
- Entwicklungs- und Erziehungsberatung
- Anleitung im Umgang mit dem behinderten Kind im Alltag
- Schullaufbahnberatung im Rahmen des allgemeinen therapeutischen
Angebots
- Soziale und rechtliche Beratung durch unsere Sozialarbeiter
- Genetische Beratung in Zusammenarbeit mit humangenetischen Beratungsstellen
4. Kosten/Finanzierung
- Die ärztlichen Leistungen werden über eine Quartalspauschale von den Krankenkassen honoriert. Hierzu ist die Vorlage eines Überweisungsscheines erforderlich.
- Die diagnostischen Leistungen nach § 43 a SGB V werden von den gesetzlichen Krankenkassen und den Sozial-/Jugendhilfeträgern finanziert.
- Die Kosten für die medizinisch-therapeutischen Maßnahmen übernehmen die Krankenkassen in Form einer Einzelleistungspauschale. Bei Privatversicherten kann es zu Zuzahlungen kommen.
- Kindbezogene pädagogische, psychologische und soziale Maßnahmen und Beratung der Erziehungsberechtigten und anderer Bezugspersonen finanzieren sich über die Eingliederungshilfe nach Antragstellung und Kostenübernahme-bescheid durch die Sozial- und Jugendhilfe.
- Das Land Rheinland-Pfalz leistet Stützungszahlungen.
5. Ambulanz